Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

 

Pflegegrade: Übersicht der wichtigsten Zahlen & Fakten

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017!

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden erhalten.

  Häusliche / ambulante Pflege Vollstationäre Pflege
  Durch Angehörige / Bekannte Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege  
Pflegegrad 1 -* -* 125 €
Pflegegrad 2 316 €* 689 €* 770 €
Pflegegrad 3 545 €* 1298 €* 1262 €
Pflegegrad 4 728 €* 1612 €* 1775 €
Pflegegrad 5 901 €* 1995 €* 2005 €
  *+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich  

Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Antragsteller zur Verfügung (Zusatzleistung bis zu 125 €). Die Pflegebedürftigen müssen diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Pflegedienst Bigdon GmbH

 

Bad Oeynhausen
Detmolder Str. 191
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 95386

Telefax: 05731 9829407

 

Kirchlengern Beratungsbüro

Stiftstr. 159

32278 Kirchlengern

Telefon: 05223 6535330

Telefax: 05223 6535331

 

E-Mail: pd_bigdon@web.de

Erreichbarkeit

Wir sind Telefonisch 24h unter der Telefonnummer

0171 1471019 zu erreichen.

 

Unser Team

Aktuelles

Service erweitert

Ab sofort kommt eine Haushaltshilfe zu Ihnen und ist neben der Pflegekraft für Sie im Einsatz.

Zusätzlich bieten wir Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI