Informationen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Pflegegrade: Übersicht der wichtigsten Zahlen & Fakten
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017!
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden erhalten.
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
Durch Angehörige / Bekannte | Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege | ||
Pflegegrad 1 | -* | -* | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 €* | 689 €* | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 €* | 1298 €* | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 728 €* | 1612 €* | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 901 €* | 1995 €* | 2005 € |
*+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich |
Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Antragsteller zur Verfügung (Zusatzleistung bis zu 125 €). Die Pflegebedürftigen müssen diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Pflegedienst Bigdon GmbH
Bad Oeynhausen
Detmolder Str. 191
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 95386
Telefax: 05731 9829407
Kirchlengern Beratungsbüro
Stiftstr. 159
32278 Kirchlengern
Telefon: 05223 6535330
Telefax: 05223 6535331
E-Mail: pd_bigdon@web.de
Erreichbarkeit
Aktuelles
Service erweitert
Ab sofort kommt eine Haushaltshilfe zu Ihnen und ist neben der Pflegekraft für Sie im Einsatz.
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