Pflege Neuausrichtungsgesetz

Ab 01.01.2017 werden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen werden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

 

 

Betreuung als Pflegesachleistung

Ab 2013 können Pflegebedürftige und Demenzkranke neben den bisherigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch häusliche Betreuung als Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Auch Menschen mit Demenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0) können Betreuungsleistungen als von den Pflegediensten zu erbringende Sachleistung erhalten. Dazu zählen Hilfe, Unterstützung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld und Aktivitäten zur Gestaltung des Alltags. Außerdem können mehrere Demenzkranke gemeinsam solche Leistungen in Anspruch nehmen.



 

Anteiliges Pflegegeld bei Kurz- und Verhinderungspflege

Fällt bei häuslicher Pflege die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus und benötigt der Pflegebedürftige deshalb eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, so
wird in solchen Fällen künftig die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.



Pflegedienst Bigdon GmbH

 

Bad Oeynhausen
Detmolder Str. 191
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 95386

Telefax: 05731 9829407

 

Kirchlengern Beratungsbüro

Stiftstr. 159

32278 Kirchlengern

Telefon: 05223 6535330

Telefax: 05223 6535331

 

E-Mail: pd_bigdon@web.de

Erreichbarkeit

Wir sind Telefonisch 24h unter der Telefonnummer

0171 1471019 zu erreichen.

 

Unser Team

Aktuelles

Service erweitert

Ab sofort kommt eine Haushaltshilfe zu Ihnen und ist neben der Pflegekraft für Sie im Einsatz.

Zusätzlich bieten wir Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI